Nordrhein-Westfalen will Start-ups als Arbeitgeber attraktiver machen und ihre Mitarbeiter motivieren, sich für die Steigerung des Unternehmenswertes zu engagieren. Eine Gesetzesinitiative des Landes im Bundesrat fordert deshalb die Erhöhung des Steuerfreibetrages für Mitarbeiterbeteiligungen von derzeit 360 Euro auf 5000 Euro. Ein gutes Signal für Innovationen in Deutschland? hkp.com sprach mit den Vergütungsexperten David Voggeser und Florian Hauser.

Herr Voggeser, Herr Hauser, wie bewerten Sie den Vorstoß aus Nordrhein-Westfalen zur Erhöhung des Steuerfreibetrags bei Mitarbeiterbeteiligungen in Start-ups?
David Voggeser: Wir freuen uns natürlich über diese Initiative eines Bundeslandes, den Standort Deutschland für Startups attraktiver zu machen – und dazu zählt neben der notwendigen Infrastruktur eben auch, den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, ihre Mitarbeiter angemessen zu vergüten und an die noch junge und dynamische Organisation zu binden.
Florian Hauser: Mitarbeiterbeteiligungsmodelle bieten gerade Startups hierbei umfassende Möglichkeiten. So können Mitarbeiter beispielsweise Anteile am Unternehmen erwerben und in Ergänzung weitere Anteile zusätzlich durch das Unternehmen gewährt bekommen. Bisher führen derartige Vergütungsformen zur Abführung von Sozialabgaben und Steuern, sobald sie einen Wert von 360 Euro übersteigen. Mit diesem geringen Wert ist die gewünschte Motivationswirkung kaum zu erzielen und auch die Bindung an das Unternehmen gestaltet sich schwierig. Die potenzielle Anhebung des Steuerfreibetrags würde unseres Erachtens dazu führen, dass mehr Startups derartige Modelle nutzen.

Angenommen, die Erhöhung des Steuerfreibetrags wird von Bundesrat und Bundestag verabschiedet: welche konkreten Vorteile sehen Sie für Startups?
Florian Hauser: Zunächst erlaubt die Anhebung des Steuerfreibetrags den Unternehmen, dieses Instrument vermehrt einzusetzen. Empirische Untersuchungen belegen, dass eine weitere Verbreitung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen in Unternehmen diese erfolgreicher macht und die Mitarbeiter langfristig an das Unternehmen bindet.

Aber diese Effekte sind nicht nur in Startups zu verzeichnen?
Florian Hauser: Keineswegs! Sie wurden insbesondere auch in großen Industrieunternehmen nachgewiesen.
David Voggeser: Aber gerade in noch jungen, stark wachsenden Unternehmen kommt ein wichtiger Faktor hinzu: Diese Firmen verfügen oft nicht über ausreichend hohe Cash Flows, um angemessene Barvergütungen auszubezahlen. Anteile am Untern ehmen können hingegen ohne eine Verringerung des Bestands an Barmitteln ausgegeben werden. Verknüpft man dies zusätzlich mit einem Eigeninvestment des Mitarbeiters, wie es beispielsweise bei Share Matching-Plänen üblich ist, erhöht sich der von Mitarbeitern gehaltene Anteil nochmals.
Florian Hauser: Damit gewinnen beide Seiten: das Unternehmen erhält Kapital, wird erfolgreicher und verliert weniger Mitarbeiter; und die Mitarbeiter können sich – steuerlich gefördert – eine zweite Einkommensquelle aufbauen.

In Spanien und Irland werden in der Mitarbeiterbeteiligung Steuerfreibeträge von bis zu 12.000 Euro gewährt, während Deutschland derzeit noch weit abgeschlagen ist. Sind da 5.000 Euro wirklich so ein großer Wurf?
David Voggeser: Neben Spanien und Irland finden sich auch in Italien, Frankreich und dem Vereinigten Königreich erheblich höhere Beträge als in Deutschland. Eine Anhebung auf 5.000 Euro Steuerfreibetrag würde uns jedoch auf einen Schlag in das vordere Mittelfeld bringen.

Lässt sich der konkrete Effekt einer solchen Anhebung des Steuerfreibetrags in Zahlen ausdrücken?
Florian Hauser: Die Anhebung auf 5.000 Euro Steuerfreibetrag würde gemäß unseren Analysen in einem Zeitraum von zehn Jahren bei technologieorientierten, kleineren TecDAX Aktiengesellschaften zu einem Renditegewinn von 10% für Mitarbeiter führen, wenn ein 3+1-Matching angenommen wird.

Wie steht es um die verbundenen steuerlichen Verluste?
Florian Hauser: In erster Linie gewinnt die Mitarbeiterbeteiligung an Attraktivität für die Mitarbeiter – und die Unternehmen profitieren durch die bessere Bindung und die positiven Auswirkungen auf die Unternehmensperformance. Gleichzeitig schätzen wir den Verlust von Steuereinnahmen als verkraftbar ein und sehen den Gewinn für die Gesellschaft durch die Förderung von Startups als ungleich größer.
David Voggeser: Hier ist auch zu erwähnen, dass Mitarbeiterbeteiligungsprogramme gesellschaftlich auf einen immer breiteren Konsens stoßen, da sowohl Arbeitgebervertreter als auch Gewerkschaften und Betriebsräte den beidseitigen Nutzen dieses Instruments erkannt haben. Dies sollte die geringen steuerlichen Implikationen überstrahlen.

Wie geht es jetzt weiter? Rechnen Sie mit einer Umsetzung?
David Voggeser: Zunächst berät der Bundesrat über diese Initiative, die bei einem positiven Ergebnis erneut in das Plenum eingebracht und schließlich dem Bundestag vorgelegt wird. Die Initiative ist damit also zwar nur ein erster, aber wichtiger Schritt. Nach der letzten Erhöhung des Steuerfreibetrags im Jahr 2009 kommt wieder Bewegung in diese Debatte, was dringend notwendig war.
Florian Hauser: Auch die derzeitige Bundesregierung hat in ihren Koalitionsvertrag einen Passus zur Prüfung der Förderung von Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen aufgenommen – der Wille, hier etwas zu unternehmen scheint also auch in der Regierung verbreitet. Zwar mag die Formulierung derzeit noch nicht auf konkrete Maßnahmen schließen lassen, der Druck aus der Länderkammer könnte hier jedoch einiges in Bewegung bringen.

Herr Hauser, Herr Voggeser, vielen Dank für das Gespräch!

* Photo by Headway on Unsplash
Autor David Voggeser

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