Institutionelle Investoren haben in Sachen Vorstandsvergütung durch das im ARUG II festgeschriebene „Say on Pay“ auf Hauptversammlungen Mitspracherecht. Besonders von Interesse sind für sie die mit der Vergütung verknüpften Ziele und deren Ambitioniertheit – und dies nicht nur in Zusammenhang mit der finanziellen Performance des Unternehmens. Immer stärker fokussieren die Anteilseigner dabei auch Themen im Bereich Environment, Social and Governance (ESG). Daraus resultiert die Frage: Wie lassen sich ökologische und soziale Nachhaltigkeitsziele messbar in der Vorstandsvergütung verankern?
Sind wir also auf dem Weg von einem allein gewinnorientierten Shareholder-Kapitalismus zum gemeinwohlorientierteren Stakeholder-Kapitalismus? hkp/// group Partnerin Regine Siepmann über die Entwicklungen in der Corporate Governance mit Blick auf die Vorstandsvergütung.