Neben der Ausgestaltung von Vergütungssystemen und der Transparenz von Vergütungsgrundsätzen wird durch die Regulatorik auch die Compensation Governance in Banken klarer geordnet – und bei den größeren Instituten auf mehrere Schultern verteilt.
 
Im Rahmen der Umsetzung der europäischen Capital Requirements Directive (CRD) IV in Deutschland hat der Gesetzgeber durch entsprechende Novellierungen von Kreditwesengesetz und Institutsvergütungsverordnung für gravierende Neuerungen gesorgt.
 
Auf der Ebene des Aufsichtsgremiums wurde ein Vergütungskontrollausschuss eingerichtet, der die Angemessenheit der Vergütungssysteme und deren Wirkungsweise im Hinblick auf die Stimmigkeit mit dem Risikomanagement der Bank überwachen soll. Gleichzeitig wird bei bedeutenden Instituten ein Vergütungsbeauftragter in der Bank bestellt. Dieser unterstützt den Vergütungskontrollausschuss in dessen Überwachungsfunktion, indem er in die operative Anwendung der Vergütungssysteme sowie in Neu-/Weiterentwicklungen eingebunden ist.
 
Die Branchenexperten der hkp/// group haben einen 10-Punkte-Plan zur Implementierung der Funktion des Vergütungsbeauftragten in Banken entwickelt. Entlang dieser methodischen Leitlinie unterstützen sie bei der Bestellung von Vergütungsbeauftragten (Prüfung fachliche Eignung, funktionale Anbindung und hierarchische Ansiedlung), bei deren fortlaufender fachlicher Qualifizierung (Seminare, Workshops etc.) und der Ausübung der Beauftragtenfunktion (Dokumentation in den Organisationsrichtlinien, Überwachungsplanung, Vergütungskontrollbericht, Vergütungsbericht).
 
Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.
Autor Michael H. Kramarsch

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