Erfolgreiche Unternehmen benötigen kompetentes Personal. Doch genau dieses Personal lässt sich heutzutage nicht mehr ausschließlich mit einer soliden Grundvergütung und einem diskretionär ausfallenden Bonus locken. Transparenz wird gefordert, Nebenleistungsangebote müssen auf die Bedürfnisse der Mitarbeiter angepasst sein und eine betriebliche Altersversorgung – bzw. signifikante Arbeitgeberbeiträge zur Absicherung der Rente – wird als Grundlage vorausgesetzt.

Aus Unternehmensperspektive nehmen daher ganzheitliche Vergütungsgrundsätze und -Strategien eine zunehmend wichtigere Rolle ein. Die nachhaltige Entwicklung des Unternehmens ist insbesondere im Financial Services Sektor stark mit einer kostensensitiven Steuerung der Personalkosten verbunden.

Aus regulatorischer Sicht ist die Verknüpfung von Vergütungsstrategien und -Systemen sowohl mit der Unternehmensstrategie als auch mit der Risikostrategie gefordert. Dies ist auf konzeptioneller Ebene sowie in den Vergütungsparametern individuell festzuhalten. Auch die Unternehmenskultur ist ein relevanter Faktor, der bei der Vergütungssteuerung einzubinden ist. Zuletzt wurde im aktuellen Gesetztesentwurf des ARUG II auch der Begriff des Vergütungssystems eingeführt.

Die Experten der hkp/// group helfen Ihnen gerne, Total-Rewards-Strategien zu entwickeln. Wir entwickeln dabei individuelle Lösungen, die sich allerdings stets an den relevanten Standards orientieren:

  • Bedürfnisse und Präferenzen unterschiedlicher Mitarbeitergruppen werden berücksichtigt.
  • Das Gesamtkonzept wird im Kontext der regulatorischen Anforderungen betrachtet und eingebettet.
  • Finanzielle Vorgaben des Unternehmens werden reflektiert.
  • Eine sinnvolle Einbettung der Unternehmensstrategie erfolgt.

Weiterhin unterstützen die hkp/// Experten gerne bei der Optimierung des Nebenleistungsportfolios, bei der Erstellung von Grundsatzunterlagen beispielsweise zu den Vergütungsgrundsätzen, bei der Überprüfung der marktüblichen Ausgestaltung der betrieblichen Altersversorgung oder auch bei der Implementierung und Kommunikation neuer Maßnahmen im Vergütungsbereich.

Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.

 

Autor Petra Knab-Hägele

Sie möchten mehr zum Thema wissen?

Vereinbaren Sie einen (Telefon-) Termin mit Petra Knab-Hägele