Die Regierungskommission Deutscher Corporate Governance Kodex hat am 06.11.2018 den Entwurf eines geänderten Kodex für börsennotierte deutsche Gesellschaften veröffentlicht. Gleichzeitig startete sie ein Konsultationsverfahren, das der interessierten Öffentlichkeit bis zum 31.01.2019 die Gelegenheit bot, sich zu den vorgeschlagenen Änderungen zu äußern. Von dieser Möglichkeit wurde in großem Umfang Gebrauch gemacht. In einem Beitrag für die Fachzeitschrift "Der Aufsichtsrat" fassen Michael H. Kramarsch, Regine Siepmann und Dr. Jan Dörrwächter die bedeutendsten Reaktionen von Kapitalmarktvertretern auf den DCGK-E zum Thema Vorstandsvergütung zusammen und erläutern das Dilemma der börsennotierten Unternehmen in Deutschland mit Blick auf die Veröffentlichung der Vorstandsvergütung auch im Kontext von ARUG II.

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Autor Michael H. Kramarsch

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