Zwischen gesetzlichen Vorgaben wie dem Aktiengesetz (AktG) und dem Deutschen Corporate Governance Kodex (DCGK) sowie den Anforderungen der Investoren wird es für Unternehmen zunehmend wichtiger, transparente und marktgerechte Vergütungssysteme zu entwickeln.
In diesem Kontext erhöht sich der interne wie externe Anspruch an das Abstimmungsergebnis des Vergütungssystems stetig. Eine Zustimmung von über 80 % bei der Abstimmung des Vergütungssystems wird von Investoren erwartet, andernfalls sollten in der nächsten Hauptversammlung Nachbesserungen präsentiert werden.
Um einen pragmatischen Ansatz für Aufsichtsräte als Einstieg in die Diskussion zu ermöglichen, haben die hkp///group Corporate Governance Advisors einen Quick Check für Vorstandsvergütungssysteme entwickelt.
Die Prüfung auf Basis des hkp///group Quick Checks umfasst:
- eine Übersicht der gesetzlichen Vorgaben und Empfehlungen gemäß AktG und DCGK
- aktuelle Abstimmungsergebnisse zum Vergütungsbericht und Vergütungssystem inklusive einer Darstellung der wichtigsten Investoren in Deutschland und deren Abstimmungsverhalten
- wichtigste Investoren-Anforderungen an die Ausgestaltung der Vorstandsvergütung
Im Rahmen des hkp///group Quick Checks Vorstandsvergütung erfolgt die Bewertung der einzelnen Aspekte nach einer Ampellogik:
Handlungsbedarf
Handlungsempfehlung
Kein Handlungsbedarf
Jede Bewertung wird zudem durch qualifizierte Kommentare erläutert.
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Inhaltliche Aspekte | Anforderungen | Kommentar | ||||
AktG |
DCGK |
Investoren |
Praxis |
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Short -Term Incentive |
Leistungskriterien |
– Es liegt ein starker Fokus auf dem internen finanziellen Leistungskriterium EBITDA. – Die Leistungskriterien von STI und LTI gleichen sich. |
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Individuelle Leistungsmessung |
– Innerhalb der variablen Vergütung ist kein individuelles Leistungskriterium implementiert. |
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Cap |
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Long -Term Incentive |
Plantyp |
– Die variable Vergütung weist keinen Aktienkurzbezug auf. |
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Laufzeit |
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Leistungskriterien |
– Es ist kein Ziel mit einer relativen Erfolgsermessung zu relevanten Wettbewerbern verankert. – Zudem wird kein externes Leistungskriterium mit Kapitalmarktbezug verwendet. |
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Cap |
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Nachhaltigkeit (ESG) |
– ESG-Kriterien sind nur im STI vorgesehen |