Vergütungsfragen werden immer häufiger detailliert in Ausschüssen behandelt. Teilweise regeln Gesetze und branchenspezifische Vorschriften die Zusammensetzung solcher Ausschüsse wie zum Beispiel die Verordnung gegen übermässige Vergütungen bei börsenkotierten Aktiengesellschaften (VegüV) in der Schweiz oder die Institutsvergütungsverordnung (InstVergV) für Banken in Deutschland. Die Ausschussarbeit wird dabei diskursiver, faktenbasierter und sollte gut dokumentiert sein.
Experten der hkp/// group sind professionelle Berater dieser Ausschüsse, stellen Marktdaten und -informationen bereit und helfen bei deren Interpretation. Die Übereinstimmung mit regulatorischen und rechtlichen Vorgaben ist zu jeder Zeit sichergestellt. Die Analyse der Darstellung im Vergütungsbericht erleichtert die Vorbereitung auf unternehmensexterne Reaktionen. Detaillierte Szenario-Rechnungen zeigen Wirkungen von Vergütungsvereinbarungen aus Unternehmens- und Empfängersicht.
Die von hkp/// group Experten erarbeiteten und bereitgestellten Unterlagen sind daher regelmäßig auch Teil der Dokumentation von Sitzungen und Entscheidungen der Committees.
Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.