Wie das Kompetenzprofil des Aufsichtsrats mit Leben gefüllt wird, soll transparenter werden. Die Offenlegung einer Qualifikationsmatrix soll dabei helfen.

Seit der letzten DCGK-Reform soll der Aufsichtsrat einer börsennotierten Gesellschaft nicht mehr nur wie bisher ein Kompetenzprofil erarbeiten, sondern den Stand der Umsetzung im Rahmen einer Qualifikationsmatrix in der Erklärung zur Unternehmensführung offenlegen. Eine erste Auswertung der Marktpraxis lässt Rückschlüsse zu, wie die Best-Practice-Vorgaben des Kodex umgesetzt werden können.

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Autor Dr. Thomas Kopelke

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