Dienstverträge für Geschäftsleitungen, Executives und Aufsichtsorgane beinhalten eine Fülle von ökonomischen Vorgaben. Die Umsetzung von beschlossenen Reglungen in Vertragstexte benötigt neben dem rechtlichen Sachverstand eine genaue Kenntnis der zugrunde liegenden Vergütungssysteme und nicht zuletzt auch ihrer Auswirkungen auf Publizitäts- und Bilanzierungsvorschriften.
Oft sind hier Details entscheidend, wie etwa der Umgang mit aktienbasierten Vergütungen bei Vertragsende, mit faktischen Altersgrenzen im Rahmen der Bestellung oder die Vereinbarkeit von Ausscheidensvereinbarungen mit Vorschriften zur Mehrjährigkeit von Vergütungsregelungen. Es kommt darauf an, dass eindeutig und verständlich zum beidseitigen Verständnis und damit zur Vertragsgrundlage wird, was das Unternehmen erreichen möchte.
Die Beraterinnen und Berater der hkp/// group entwerfen die Plandokumente für die jeweils eingeschaltete interne und/oder externe Rechtsberatung, welche die rechtliche Prüfung vornimmt und Freigabe erteilt. Sie prüfen, ob die materielle Steuerungswirkung wie vorgeschlagen umgesetzt wird. Dazu erstellen sie auch Informationsunterlagen, die im Gespräch zwischen Unternehmen und Planteilnehmer eingesetzt werden, um die Wirkungsweise der variablen Vergütung oder einer Altersversorgung verständlich zu erläutern und mit Zahlenbeispielen zu unterlegen. Solche Gesprächsunterlagen helfen vor allem juristisch weniger erfahrenen Führungskräften, den Sinn von Anreizplänen zu erfassen.
Bei Bedarf führen hkp/// group Expertinnen und Experten die Gespräche mit den Planteilnehmern zur Entlastung des Unternehmens bzw. des auftraggebenden Bereichs oder auch im Falle von Spezialthemen.