Wie beurteilen Sie die Praxis des Vergütungsausweises in den führenden Unternehmen Österreichs?
Jennifer Schulz: Die von uns analysierten ATX-Unternehmen halten sich hinsichtlich des Ausweises ihrer Vorstandsvergütungen weitgehend an die nationalen Vorschriften. Aber dennoch gleicht die Lektüre vielfach noch einem Stochern im Nebel. Dieser Nebel ist zwar über die zurückliegenden Jahre lichter geworden, aber wir sind weit davon entfernt, ein wirklich klares Bild der Vorstandsvergütung in Österreich zu sehen.
Wie das?
Jennifer Schulz: Vielfach fehlen in den Vergütungsberichten Angaben zur Altersversorgung und zu den Nebenleistungen oder die variablen Vergütungskomponenten werden nicht differenziert dargestellt. Ein besonderes Schmankerl insbesondere für internationale Investoren ist die Tatsache, dass variable Vergütungen wie der Jahresbonus nicht oder nicht eindeutig für ein bestimmtes Geschäftsjahr ausgewiesen werden. Üblich ist der Ausweis der erdienten Boni für das zurückliegende Geschäftsjahr, denn diese sollten die Unternehmensperformance abbilden. Alles andere schafft Intransparenz und erschwert den Vergleich.
Michael H. Kramarsch: Hinzu kommt: Unternehmen können noch so gut ausweisen. Wenn die Vorgaben aber nicht taugen, kann ihnen auch nicht wirklich ein Vorwurf gemacht werden. Exzellenz in der Vergütungspublizität entscheidet sich nicht an der Menge an Informationen und Daten, die ein Unternehmen veröffentlicht, sondern letztlich an der Vergleichbarkeit dieser Angaben mit jenen aus anderen Unternehmen.
Braucht es also strengere Vorgaben für den Vergütungsausweis?
Michael H. Kramarsch: Eindeutig ja, … und diese zeichnen sich bereits mit der neuen Europäischen Aktionärsrechterichtlinie ab. Gerade erst im Europäischen Parlament verabschiedet, haben die einzelnen Mitgliedsstaaten nun rund zwei Jahre Zeit für die Umsetzung dieser EU-Vorgabe in nationales Recht.
Was genau kommt da auf die Unternehmen in Österreich zu?
Jennifer Schulz: Konkret müssen Unternehmen zukünftig eine Vergütungspolitik ausweisen, über die Aktionäre bindend oder beratend abstimmen. Diese soll u. a. Angaben zur Höhe der gewährten festen und variablen Vergütungskomponenten, zu Verträgen der Vorstandsmitglieder sowie zur Ausgestaltung des Vergütungssystems enthalten. Zudem soll die Vergütungspolitik klar und verständlich formuliert werden.
Michael H. Kramarsch: Die Mitgliedsstaaten sollen auch Guidelines zur standardisierten Darstellung des Vergütungsberichts erlassen. Hier gibt es in Österreich mit dem Unternehmensgesetzbuch und dem Österreichischen Corporate Governance Kodex zwar bereits Regelungen, auf deren Basis sich jedoch noch keine einheitliche und – wie geschildert keine vergleichbare - Ausweispraxis etablieren konnte. Das wird sich ändern.
Lassen Sie uns auf die aktuellen Zahlen schauen. Ihre Analyse konstatiert einen deutlichen Rückgang der Vergütungsniveaus.
Jennifer Schulz: Im Vergleich der durchschnittlichen Vergütung eines ganzjährig tätigen Vorstandsvorsitzenden in ATX Unternehmen sehen wir gegenüber 2015 in der Tat einen Rückgang von rund 27% auf einen absoluten Wert von rund 1,6 Mio. Euro. 2015 waren es noch rund 2.2 Mio. Euro.
Das scheint mit Blick auf die Diskussion um überhöhte Vorstandsgagen eine generell positive Entwicklung zu sein?
Jennifer Schulz: Auf den ersten Blick ja. Aber es gab sehr viele Neubesetzungen bei den Vorstandsvorsitzenden zum neuen Jahr. Schaut man sich die Entwicklung bei jenen Unternehmen an, deren Vorstandsvorsitzende sowohl 2015 als 2016 jeweils ganzjährig im Amt waren – insgesamt sind das 11 – sehen wir eine seitwärts gerichtete Entwicklung: Die Vergütung liegt hier nach wie vor bei einem Durchschnittswert von 1,9 Mio. Euro.
Der tatsächliche Vergütungsrückgang im ATX bewegt sich also in einem anderen Rahmen, dennoch verdienen die Vorstände unverändert gut…
Michael H. Kramarsch: Ja, aber immer mit dem Wissen im Hinterkopf, dass die Vorstandsvergütung in den ATX-Unternehmen noch immer hinter einem Deckmäntelchen der Intransparenz gehalten wird. Aber grundsätzlich müssen sich Vorstandsvorsitzende in den ATX-Unternehmen über das gegenwärtige Vergütungsniveau nicht beklagen.
Eine Notwendigkeit zum Aufholen im internationalen Vergleich sehen Sie also nicht?
Jennifer Schulz: Wenn sich Vorstände österreichsicher Unternehmen international vergleichen wollen, dann sollten sie unter Berücksichtigung von Mitarbeiterzahlen, Marktkapitalisierung etc. nicht die SMI, DAX oder STOXX Unternehmen heranziehen, sondern adäquate Unternehmen. Und da sehen wir keine strukturelle Notwendigkeit des Aufholens.
Aber sehen Sie nicht die Gefahr, dass die fähigsten Köpfe abwandern?
Michael H. Kramarsch: Eine Auswanderungswelle österreichischer Vorstände haben wir nicht gesehen und werden wir nicht sehen. Dass sich einzelne fähige Manager-Köpfe international orientieren, hat sicherlich nicht nur einen Vergütungshintergrund.
Wie steht es um die Erfolgsbezogenheit bzw. den Performance-Bezug bei den Vorstandsvergütungen im ATX?
Jennifer Schulz: Über die letzten Jahre ist die Vergütung der Unternehmensperformance zunehmend enteilt. Mit dem analysierten Rückgang in den Vergütungen sehen wir in diesem Jahr erstmals seit 2012 einen Dämpfer in dieser Entwicklung. Aber von einer grundlegenden Trendwende würde ich noch nicht sprechen. Wirklich belastbare Aussagen zu dieser Fragestellung wird allerdings erst die Umsetzung der geforderten Ausweistransparenz ermöglichen.
Immer wieder gern wird das Verhältnis von Vorstandsvergütung zum durchschnittlichen Mitarbeitergehalt eines Unternehmens diskutiert. Haben Sie diese Werte für die ATX-Unternehmen auch ausgewertet?
Michael H. Kramarsch: Nein, diese sogenannte Manager-to-Worker-Pay-Ratio haben wir nicht analysiert. Aber es ist auch eine Zahl, die leicht in die Irre führt, denn sie vergleicht Unternehmen mit unterschiedlichsten Geschäftsmodellen und somit auch unterschiedlichsten Mitarbeitervergütungen. Es macht gehaltsspezifisch einen großen Unterschied, ob man Unternehmen mit vielen Postboten oder solche mit vielen Software-Ingenieuren vergleicht.
Sie erachten diese Kennzahl also als unnötig?
Michael H. Kramarsch: Sie ist aus dem genannten Grund untauglich für den öffentlichen unternehmensübergreifenden Vergleich. Aber sie ist sehr wohl sehr wichtig für den Aufsichtsrat eines Unternehmens als dem für die Vorstandsvergütung verantwortlichen Gremium. Der Aufsichtsrat kann in seiner Rolle und Verantwortung gar nicht anders als diese Kennzahl über mehrere Jahre im Blick zu haben. Alles andere wäre fahrlässig.
Frau Schulz, Herr Kramarsch, herzlichen Dank für das Gespräch!