Zunächst wenig beachtet, sieht das Kreditwesengesetz (KWG) bereits seit Januar 2014 deutlich verstärkte Anforderungen an die Evaluierung der Aufsichtsgremien vor. Hierzu kann unter anderem eine regelmäßige systematische Selbstevaluierung des Aufsichtsrats zur eigenen Arbeit, vorbereitet durch den Nominierungsausschuss dienen.
 
Was bisher im Wesentlichen aktienrechtlich organisierten Unternehmen mit Börsennotierung auf freiwilliger Basis nach Deutschem Corporate Governance Index vorgegeben war, wurde mit der KWG-Novelle von Januar 2014 für alle Kreditinstitute verpflichtend. Im Kern wird dem Aufsichtsrat für die Selbstevaluierung aufgegeben, regelmäßig, aber mindestens einmal jährlich:
  1. eine Bewertung der Struktur, Größe, Zusammensetzung und Leistung der Geschäftsleitung und des Aufsichtsrats vorzunehmen (§ 25 d (11) 3 KWG).
  2. eine Bewertung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Erfahrungen der einzelnen Geschäftsleiter und Mitglieder des Aufsichtsrats als auch des jeweiligen Organs vorzunehmen (§ 25 d (11) 4 KWG).
Die Evaluierung hilft in der kritischen Bestandsaufnahme der Funktion und Aufgabenerfüllung des Aufsichtsrats sowie der Einhaltung des eigenen Regelwerks mit Geschäftsordnung und Satzung. Sie soll zudem Verbesserungspotenzial aufdecken.
 
Folgende inhaltliche Punkte sollten betrachtet werden:
  • Organisation des Aufsichtsrats und der Ausschüsse, der Sitzungsdurchführung sowie Langzeitüberprüfung von Entscheidungen des Aufsichtsrats
  • Informationsfluss zwischen Vorstand und Aufsichtsrat bzw. zwischen Aufsichtsratsvorsitzenden/Ausschüssen und Plenum
  • Personelle Anforderungen und Auswahlprozesse von Aufsichtsrat und Vorstand sowie das Selbstverständnis der Aufsichtsratsmitglieder
  • die Qualifizierung der Kontroll- und Überwachungsfunktion der Aufsichtsgremien sowie die Reflektion strategischer Entwicklungen.
     
Diese Bewertung bezieht weitere Vorschriften und Empfehlungen des Kreditwesengesetzes, der Mindestanforderungen für das Betreiben von Risikogeschäften (MaRisk), der EBA-Leitlinien zur internen Governance (GL 44) und Merkblätter der BaFin zur Kontrolle der Mitglieder von Verwaltungs- und Aufsichtsorganen bzw. Geschäftsleiter gemäß Kreditwesengesetz und Versicherungsaufsichtsgesetz ein.
 
Die hkp/// group hat gemeinsam mit dem European Center for Board Efficiency eine standardisierte, Fragebogen-basierte Evaluationsform entwickelt, die einerseits die regulatorischen Anforderungen an die Aufsichtsratsstruktur und -arbeit und anderseits die Best-Practice-Anforderungen an die Arbeit und Tätigkeitsfelder des Aufsichtsrats überprüft. 
 
Das hkp/// group Angebot im Rahmen der Evaluierung der Aufsichtsratstätigkeit umfasst die gesamte Projektabwicklung inklusive Vorabstimmung mit ausgewählten Personen, die Fragebogenverteilung und -auswertung, die Analyse, die Erstellung eines Abschlussberichts, die Moderation von Diskussionsrunden, der Versand aller relevanten Unterlagen sowie die Vorstellung der Kernergebnisse im Aufsichtsgremium.
 
Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.
Autor Michael H. Kramarsch

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