Am 22. September hat die EU-Kommission eine neue Entwurfsfassung der Mustertabellen für die Offenlegung der Vergütung von Vorständen und Aufsichtsräten im Vergütungsbericht veröffentlicht. Der Entwurf der „Guidelines on the standardised presentation of a remuneration report under Directive EU 2017/828“ kann HIER abgerufen werden.
Am 29. September hat die Company Law Expert Group gemeinsam mit ausgewählten Stakeholdern diesen in einem Meeting diskutiert. Anschließend waren ausgewählte Interessenverbände eingeladen, eine Stellungnahme bis zum 7. Oktober 2022 abzugeben.
EU-Mustertabellen: Veröffentlichung bis Anfang 2023?
Inhaltlich haben sich zum vorherigen Entwurf wenige Änderungen ergeben. Unklar ist weiterhin insbesondere, welche Auffassung von „awarded or due“ die EU-Kommission verfolgt.
Die EU Kommission strebt eine Veröffentlichung noch Ende 2022 bzw. Anfang 2023 an. Ob das für den Vergütungsbericht für das Geschäftsjahr 2022 noch rechtzeitig sein wird, bleibt abzuwarten. Auch im Zusammenspiel mit dem Fragen-und-Antworten-Papier des IDW zur Vergütungsberichterstattung nach § 162 AktG bestehen aktuell Divergenzen.
Die Guideline betont, dass es sich nicht um einen Technischen Standard handelt, der zwingend umzusetzen ist. Vielmehr sollen Empfehlungen gegeben werden, die freiwillig angewandt werden können und Orientierung geben sollen.
Ihre hkp/// group Expertinnen halten Sie gern über die Entwicklungen zu den EU-Mustertabellen auf dem Laufenden:
- Nina Grochowitzki, Partnerin
- Dr. Pia Lünstroth, Partnerin
- Regine Siepmann, Senior Partnerin