• Bezüge der CEOs in den europäischen Top-Unternehmen steigen um rund 3 Prozent, bleiben aber unter dem bisherigen Höchstwert von 2015
  • Dagegen sinken die Vergütungen der Aufsichtsräte/Chairmen erneut geringfügig
  • Schweiz als Vergütungsparadies für CEOs und Chairmen
  •  hkp/// group Analyse "Executive and Non-Executive Director Compensation in Europe 2017"


Frankfurt, 22. Juni 2018. Die Vergütungen der Vorstandsvorsitzenden bzw. CEOs in den führenden börsennotierten Unternehmen Europas (STOXX-Unternehmen) sind in 2017 um 2,7% auf einen Durchschnittswert von 6,0 Mio. Euro gestiegen. Der Anstieg fand in einem hoch erfolgreichen Geschäftsjahr statt – das Net Income der STOXX-Unternehmen in 2017 ist um 57,2% erneut deutlich gestiegen. Die höchsten Vergütungen nach Ländern werden wie in den Jahren zuvor durch CEOs in der Schweiz erzielt, gefolgt von Deutschland und UK – das schlusslicht bildet Frankreich. Mit Blick auf die Branchen werden die höchsten Direktvergütungen in der Konsumgüterindustrie und im Gesundheitswesen gezahlt. Die Vergütungen in der Finanzindustrie holen nach dem Einbruch infolge der letzten Wirtschafts- und Finanzkreise kontinuierlich weiter auf.

Im Kontrast zu den CEOs setzt sich der seit 2011 zu beobachtende Trend sinkender Vergütungen bei den Aufsichtsrats-/Verwaltungsratsvorsitzenden (Chairmen) fort. Für das Geschäftsjahr 2017 ist für diese Personengruppe gegenüber 2016 ein Rückgang der durchschnittlichen Gesamtvergütung um 10% auf 0,79 Mio. Euro zu beobachten. Auch hier bilden Unternehmen aus der Schweiz mit deutlichem Abstand die Spitze im europäischen und weltweiten Vergleich.

Zu diesen Erkenntnissen kommt die Analyse "Executive and Non-Executive Director Compensation in Europe 2017" der Unternehmensberatung hkp/// group. Die Auswertung basiert auf den in den aktuellen Geschäftsberichten veröffentlichten Angaben der in den Börsenindices STOXX® Europe 50 und EURO STOXX 50® geführten Unternehmen zur Vergütung ihres Top-Managements.

„Während wir bei den europäischen CEOs einen moderaten Vergütungsanstieg sehen, der deutlich unter den Gewinnkennzahlen der Unternehmen liegt, hält der Trend zu geringeren Bezügen bei den Aufsichtsräten bzw. Chairman weiter an. Dies ist bemerkenswert, braucht doch Agieren auf Augenhöhe eine Vergütung die für entsprechende Kapazitäten attraktiv ist. Dies ist nach wie vor nicht gegeben“, erklärt hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch.

CEO-Vergütungen – USA weiter auf eigenem Vergütungsstern
Laut hkp/// group Analyse beläuft sich die durchschnittliche Direktvergütung der Vorstandsvorsitzenden/CEOs (ohne Altersversorgung und Nebenleistungen) in den STOXX-Unternehmen auf rund 6,0 Mio. Euro. Den Spitzenwert erzielte 2017 wie im Vorjahr der CEO von Roche mit rund 13,0 Mio. Euro, gefolgt von Anheuser-Busch und UBS (jeweils 12,5 Mio. Euro). SAP, als deutscher Spitzenwert, belegt im Vergütungsranking Platz 4 mit rund 10,9 Mio. Euro. Die geringsten CEO-Bezüge im Kreis der STOXX-Unternehmen finden sich bei Orange und Glencore mit 1,7 bzw. 1,3 Mio. Euro, wobei der CEO von Glencore 2017 freiwillig auf seine variable Vergütung verzichtet. „Während die CEOs der deutschen Automobilhersteller Volkswagen, Daimler und BMW mit ihren Direktvergütungen in den Top 15 der STOXX-Unternehmen liegen, fallen die Vergütungspakete der DAX-CEOs mit durchschnittlich rund 5,7 Mio. Euro etwas geringer aus als in den Top-Unternehmen Europas“, so Verena Vandervelt, Senior Consultant bei hkp///.

Die Vergütungsspitze in den USA (Dow Jones Industrial Unternehmen) wird von Walt Disney besetzt. Dessen CEO erhielt 2017 Bezüge in Höhe von rund 28,0 Mio. Euro. Apple, als Unternehmen mit den geringsten CEO-Vergütungen in diesem Unternehmenskreis, zahlt seinem CEO rund 8,0 Mio. Euro. Der Durchschnittswert der CEO-Direktvergütung im Dow Jones Industrial in Höhe von rund 15,1 Mio. Euro beträgt etwa das Zweieinhalbfache des europäischen Durchschnittswerts und liegt zudem deutlich über dem europäischen Top-Wert.
 

 

Abb. 1: Top-10-Vergütungen von CEOs/ Vorstandsvorsitzenden in Europa 2017, Werte in TEUR

Aufsichtsratsvergütung: Schweizer Unternehmen unangefochten an der Spitze
Bei den Aufsichts-/Verwaltungsratsvorsitzenden (Chairmen) der europäischen Unternehmen bilden wie in den Vorjahren Unternehmen mit Hauptsitz in der Schweiz die Spitze des Vergütungsrankings: UBS (5,1 Mio. Euro), Roche (4,1 Mio. Euro), Novartis (3,4 Mio. Euro) und Zurich Insurance (1,4 Mio. Euro). Sie übertreffen bei weitem den STOXX-Durchschnittswert in Höhe von 0,79 Mio. Euro, der einen leichten Rückgang von 10% gegenüber 2016 aufweist. Der erste deutsche Vertreter in der Rangreihe für 2017 ist die Deutsche Bank auf Rang 17 mit einer Vergütung in Höhe von 0,8 Mio. Euro.
 

 

Abb. 2: Top-10-Vergütungen von Aufsichts-/Verwaltungsratsvorsitzenden in Europa 2017, Werte in TEUR

Die Spitzenposition der Schweizer Unternehmen wird häufig mit einer vom Gesetz gegebenen Verantwortlichkeit sowie der Auslegung der Rolle des Verwaltungsratspräsidenten als Vollzeitaufgabe erklärt. Laut hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch erklärt dies jedoch nur zum Teil die konstant und deutlich über dem europäischen Durchschnitt liegenden Vergütungswerte: „Die Schweiz hat eine Tradition hoher Vergütungen bei den Verwaltungsräten, die in ihren Dimensionen aber nicht mehr allein durch bekannte Argumente zu stützen ist. Auch Aufsichtsratsvorsitzende in den führenden Unternehmen in Deutschland, Großbritannien oder Frankreich sind nicht deutlich weniger zeitlich eingebunden. Zudem sind Verantwortung und Haftung auch hier signifikant gestiegen. Die Schweiz ist per heute schlicht ein Vergütungsparadies für Verwaltungsräte!“, so der Corporate Governance Experte.

Hintergrundinformationen zur Analyse
Die hkp/// Analyse „Executive and Non-Executive Director Compensation in Europe 2017“ untersucht die Vergütungen der Top-Führungskräfte in Unternehmen aus 11 Ländern, die in den bedeutendsten europäischen Aktienindizes – STOXX® Europe 50 und EURO STOXX 50® – geführt werden (insgesamt 73 Unternehmen). Die Analyse stützt sich auf Daten aus den Geschäftsberichten über das zum 31.12.2017 oder zuletzt davor geendete Geschäftsjahr.

Autor Michael H. Kramarsch

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