COVID-19 zwingt zu drastischen Maßnahmen: Split Operations und Home Office, Kurzarbeit und ein straffes Liquiditäts- und Kostenmanagement. Passen in diese Zeit Dividenden- und Bonuszahlungen? Wie sich Banken und Versicherungen positionieren und welche Möglichkeiten sie nutzen, erläutern die hkp/// group Expertinnen Petra Knab-Hägele und Isabel Jahn im hkp.com Interview.

Frau Knab-Hägele, Frau Jahn, nur wenige Branchen unterliegen einer so engmaschigen Regulatorik wie die Finanzdienstleistung. Welche Empfehlungen geben denn derzeit die Aufsichtsbehörden, wenn es um die Auszahlung von Dividenden und Boni für das Geschäftsjahr 2019 geht?
Petra Knab-Hägele:
Nun, die Empfehlungen sind nicht ganz so eindeutig, wie es sich manche wünschen würden. Immerhin rät die BaFin Finanzinstituten, die Ausschüttungen von Dividenden, Gewinnen und Boni sorgfältig abzuwägen. Entscheidend beim Thema Dividenden sei aber letztlich die individuelle Situation eines Instituts. Eine Ausschüttung muss also überzeugend begründet werden. Die EZB wird in Bezug auf den zeitlichen Rahmen noch etwas konkreter und empfiehlt den Banken, bis zum 01.10.2020 keine Dividenden auszuzahlen und auf Aktienrückkäufe zu verzichten.
Isabel Jahn: Und auf europäischer Ebene hat die EIOPA den Versicherungsgesellschaften einen umsichtigen Ansatz, das heißt das Aussetzen von Dividenden und gegebenenfalls auch Bonuszahlungen empfohlen, solange die Auswirkungen der Corona-Krise noch unklar sind – verbunden mit der Aufforderung, dem nationalen Regulator eine Begründung darzulegen, sollten sie sich aktuell dennoch verpflichtet fühlen, Dividenden oder Boni auszuzahlen.

Wie sehen die zeitlichen Rahmenbedingungen aus?
Petra Knab-Hägele:
Die Dividenden werden in der Regel im Anschluss an die Hauptversammlungen ausgeschüttet. Aufgrund der COVID-19 Pandemie wurden viele Aktionärstreffen jedoch aufgeschoben und teilweise in ein virtuelles Format umgewandelt. Die Bonusprozesse der meisten Banken enden hingegen bei regulären Geschäftsjahren circa Ende März. Die meisten Boni sind also bereits ausgezahlt worden oder die entsprechenden Beschlüsse sind gefasst, so dass rechtliche Verpflichtungen entstanden sind.

Gibt es denn schon Tendenzen, wie sich die Institute beim Thema Dividende verhalten werden?
Isabel Jahn:
Zahlreiche europäische und nationale Institute wollen sich nach den Vorgaben der EZB richten, bis zum 1. Oktober 2020 keine Dividenden auszuzahlen. Bei den Versicherungen sehen wir eher die Tendenz zur Dividendenausschüttung. Das Bild ist nicht einheitlich.

Wäre auch ein kompletter Verzicht auf eine Dividendenausschüttung denkbar und wenn ja, wie würden die Investoren darauf reagieren?
Petra Knab-Hägele:
Ein Verzicht ist natürlich denkbar – jedoch stets von der individuellen Situation abhängig. Sieben der größeren Banken in Deutschland und auch sieben der großen in Europa ansässigen Banken haben bereits einen Dividendenverzicht veröffentlicht. Für Investoren wäre dies in der aktuellen Lage vermutlich nachvollziehbar. Eine Ausschüttung von Boni bei gleichzeitigem Dividendenverzicht könnte hingegen zu erhöhter Aufmerksamkeit und negativer Presse führen. In einigen europäischen Ländern wie UK gibt es klare Erwartungen. Der Chef der britischen Bankenaufsicht PRA, Sam Woods, erwartet, dass Banken keine Cash-Boni an das Management zahlen. Einige europäische Banken haben sich bereits geäußert und verzichten 2020 auf den Cash-Bonus.
Isabel Jahn: Dabei wird aus Sicht von Regulatoren und der Aufsicht vermutlich kein unbedingter Gleichlauf zwischen Dividendenzahlung und Bonus erwartet. Was zählt, ist eben der umsichtige Umgang – je nach Größe des Bonuspools und der wirtschaftlichen Lage des jeweiligen Instituts.

Mögen die meisten Institute ihre Boni bereits ausbezahlt haben: Welche liquiditätsfördernden Spielräume haben diejenigen, bei denen die Auszahlung noch aussteht?
Petra Knab-Hägele:
Sollte die Auszahlung noch ausstehen, könnten eine Verschiebung oder ein Verzicht auf Boni für das Geschäftsjahr 2019 noch in Erwägung gezogen werden. Dies aber meist auf freiwilliger Basis, denn letztlich sind sie vertraglich zugesichert.

Eine Verringerung der Boni oder gar ein Ausfall ist ausgeschlossen?
Isabel Jahn:
Das wäre nur denkbar, wenn dies die verpflichtende, institutsindividuelle Prüfung der Liquiditäts- und Kapitalausstattung der Bank nahelegt. Geregelt ist dies durch die Institutsvergütungsverordnung, die sogenannte „§7-Prüfung des Gesamtbetrages der variablen Vergütung“. Diese wurde, sofern das Geschäftsjahr 2019 erfolgreich verlief, allerdings meist bereits erfolgreich durchgeführt. Insofern wäre ein Verzicht auf die Bonusausschüttung für 2019 aus Mitarbeitersicht schwer nachvollziehbar.
Petra Knab-Hägele: Wichtig ist es zu erwähnen, dass für Risikoträger 40 bis 60 Prozent der variablen Vergütung ohnehin dem Aufschub unterliegen. Die Prüfung, ob die Bank sich die Auszahlung des Bonus leisten kann, erfolgt nicht nur im Jahr der Bonusfeststellung, sondern auch zu den jeweiligen Auszahlungszeitpunkten und unterliegt darüber hinaus auch noch einem Backtesting.

Welche Spielräume bieten sich denn, einen freiwilligen Boni-Aufschub oder Verzicht attraktiver zu gestalten?
Petra Knab-Hägele:
Natürlich gibt es Instrumente, die dafür sorgen, dass der heutige Verzicht ein Investment in das Morgen ist. Wird beispielsweise ein Bonus oder ein Teil davon aufgeschoben, könnte dies mit einem Erfolgs-Zuschuss versehen werden, der ausgezahlt wird, wenn nach ein bis zwei Jahren ein gewünschtes Rendite-Ziel erreicht wird. Sollte das nicht möglich sein, würde der Betrag einfach nur verzinst.
Isabel Jahn: Börsennotierte Institute überlegen auch, eine Wandlung in Aktien vorzunehmen, die mit einer Sperrfrist versehen sind. Doch auch in nicht-börsennotierten Gesellschaften kann der aufgeschobene Bonus-Anteil grundsätzlich in virtuellen Instrumenten oder einer Mitarbeiterbeteiligung – und somit als Solidarbeitrag in Teilhabe – gewandelt werden.
Petra Knab-Hägele: Wichtig ist, dass alle Entscheidungen in diesem Zusammenhang im Einklang mit den Gesamtmaßnahmen stehen. Sie sollten im Sinne der Vorbildwirkung zudem durchgängig von oben nach unten umgesetzt werden: von Vorstand über Senior Management und Risikoträgern bis zu den Mitarbeitenden.

Wie sollten denn Banken vorgehen, wenn sie tatsächlich noch erwägen, durch Maßnahmen im Zusammenhang mit Boni für mehr Liquidität zu sorgen?
Isabel Jahn:
Für Banken empfehlen wir generell zu prüfen, ob ein freiwilliger Verzicht oder der vollständige Aufschub von Boni möglich ist, mindestens für den Vorstand, das Senior Management und die Risikoträger der Bank, bei denen der Aufschub von Boni schon aus regulatorischen Gründen „geübte Praxis“ ist. Zudem kann geklärt werden, ob eine Änderung der Aufschubbedingungen für vergangene oder künftige Boni eben dieser Mitarbeitergruppe möglich ist – beispielsweise eine Änderung beziehungsweise Verschiebung des pro-ratierlichen Vestings oder die Einführung eines Cliff-Vestings am Ende der Laufzeit. Hier muss abgewogen werden, ob dies im Einzelfall so gestaltbar ist, dass dadurch kein Umgehungstatbestand der Institutsvergütungsverordnung ausgelöst wird.
Petra Knab-Hägele: Untersucht werden könnte auch, ob ein sogenannter „Modifier“, gemäß Institutsvergütungsverordnung, auf die Vergütung angewendet werden kann: Voraussetzung hierfür ist eine unvorhersehbare, nicht beeinfluss- oder beherrschbare Veränderung des wirtschaftlichen Umfeldes. Insgesamt bedarf es immer einer sorgfältigen Prüfung der Risikotragfähigkeit, der Kapitalplanung, der Ertragslage, der Kapitalpufferanforderungen sowie der Eigenmittel- und Liquiditätsausstattung– Stichwort „§7-Prüfung“ – vor Auszahlung der Boni. Dies kann im Sinne einer Perspektivprüfung aktuell besonders herausfordernd sein.
Isabel Jahn: Weiterhin ist auf Sicht auch eine Anpassung der Ziele und Kenngrößen für die Bemessung der variablen Vergütungen für das Jahr 2020 anzuraten, da sich die Rahmenbedingungen und damit in der Regel auch die Geschäfts- und Risikostrategien der Banken zum Teil signifikant ändern werden.

Wissen Sie von Banken, die von der üblichen Auszahlung aufgrund der Corona-Krise abweichen?
Petra Knab-Hägele:
Wir wissen, dass diesbezüglich in vielen Unternehmen entsprechende Überlegungen angestellt werden. Bisher gibt es noch keine verbindlichen Aussagen zu einer Änderung der Auszahlungen von Boni in Banken in Deutschland. Erste Überlegungen gehen eher in Richtung eines freiwilligen Gehaltsverzichts, weniger in eine, gegebenenfalls auch rückwirkende Änderung von Bonuszahlungen. Neun der großen Europäischen Banken haben bereits entsprechende Maßnahmen zu Gehalts- und Bonusverzichten oder Spenden veröffentlicht.

Was ist der Grund für die Zurückhaltung bei Banken in Deutschland?
Isabel Jahn:
Dies liegt auch daran, dass Institute aufgrund der regulatorischen Vorgaben einen stark strukturierten Prozess durchlaufen in dem Voraussetzungen sorgfältig geprüft werden, damit keine Fehlsteuerung ausgelöst wird. Der Prozess wird also ordentlich durchgecheckt, bevor Anpassungen vorgenommen werden. Weiterhin sind die konkreten Auswirkungen der Corona-Krise auf die Banken aktuell noch schwierig zu prognostizieren.
Petra Knab-Hägele: Insofern gibt es da kein „One-size-fits-all“. Das gesellschaftliche Stimmungsbild könnte hier allerdings mittelfristig einen stärkeren Einfluss haben. Insbesondere wenn, wie in der Finanzkrise, noch Staatshilfen beantragt werden, könnte es auch wieder eine Verpflichtung für einzelne Institute geben, Bonuszahlungen zu kappen oder ganz ausfallen zu lassen.

Frau Knab-Hägele, Frau Jahn, vielen Dank für das Gespräch!

 

* Bild: Tobias Rehbein
Autor Petra Knab-Hägele

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