Leistungen der betrieblichen Altersversorgung sind wesentlicher Bestandteil eines marktüblichen Vergütungs- und Versorgungspakets. Spätestens seit den veränderten Ausweisvorschriften des HGB, die nun die individuellen Rückstellungsbeträge abbilden, ist die Werthaltigkeit grundsätzlich allen Marktteilnehmern bewusst. Derzeit gehen die Vorschriften des DCGK noch einen Schritt weiter, in dem sie eine detaillierte Kostenbetrachtung aus Unternehmenssicht und eine Leistungsübersicht aus Empfängersicht als Entscheidungsgrundlagen im Aufsichts- oder Verwaltungsrat verlangen.
Seit einigen Jahren wandeln sich die im Markt angebotenen Systeme von endgehaltsabhängigen Leistungszusagen hin zu beitragsorientierten Versorgungsmodellen. Die hinterlegten Systeme unterscheiden sich hinsichtlich ihrer Risikoleistungen für Versorgungsfälle wie Tod und Invalidität, ihrer Zinsleistungen in Aktiv- und Passivphase und ihrer Auszahlungsmodelle wie Rente, Raten oder Einmalzahlungen deutlich.
Zu den weiteren Bestandteilen von Benefits-Paketen für Geschäftsleitungen und Executives zählen Dienstwagen mit persönlichem Fahrer, auch zur Privatnutzung, Unfall-/Todesfall-Versicherungen, D&O Versicherungen etc. bis hin zu Abfindungsregelungen.
Die Experten der hkp/// group vertreten die Interessen des jeweiligen Unternehmens und zeigen gangbare Wege auf, Kosten und Wirkungen von Nebenleistungs- und Altersversorgungspaketen wirksam zu managen. Da hkp/// keine Versicherungen vermittelt, nicht als Aktuar tätig oder Teil einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft ist, erhalten Kunden auch hier eine unabhängige Beratung, die ausschließlich im Interesse des Kunden liegt. hkp/// group Experten sondieren fortwährend die Gesetzgebung und Marktpraxis im Hinblick auf Lösungen bei der Altersversorgung und für Nebenleistungen. Sie bewerten selbst diese Leistungen aus Vergütungsperspektive in hkp/// Marktvergleichen und unterstützen bei der Entwicklung angemessener und moderner Konzepte für die betriebliche Altersvorsorge.
Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.