• Mehr Vergütungsinformationen führen zu höherer Transparenz aber geringerer Vergleichbarkeit – Erstmals kein Ranking der individuellen Top-Vergütungen im DAX
  • Durchschnittliche Vergütung von Vorstandsvorsitzenden in einem DAX40-Unternehmen beträgt 8,3 Mio. Euro
  • Abstimmung über Vergütungsberichte auf der Hauptversammlung wird zur faktisch jährlichen Diskussion von „allem“

hkp/// group Analyse Vorstandsvergütung DAX 2021

Frankfurt am Main, 03. Mai 2022. Die Vergütungen der Vorstandsvorsitzenden (CEOs) in den größten börsennotierten Unternehmen in Deutschland (DAX40) beläuft sich für das zurückliegende Geschäftsjahr auf rund 8,3 Mio. Euro inklusive Altersversorgungsaufwand. Eine direkter Vergleich zum Vorjahr ist nach veränderter Index-Zusammensetzung nicht möglich. Der Vergleichswert für den früheren Kreis der DAX30-Unternehmen lag für 2020 bei rund 8,5 Mio. Euro. Neben dem veränderten Index-Zuschnitt erschweren die neuen regulatorischen Vorgaben im Rahmen der Europäischen Aktionärsrechterichtlinie, in Deutschland umgesetzt durch ARUG II, die Vergleichbarkeit von individuellen Vergütungsinformationen. So bieten Unternehmen zwar vorgabenkonform deutlich mehr Vergütungsdetails, bei denen aber der unternehmensübergreifende Vergleich zu kurz kommt, weil entsprechende Vorgaben fehlen. Ein überaus heterogenes Bild zeigt sich auch bei den erstmals auf Basis von ARUG II erfolgten Abstimmungen über den Vergütungsbericht auf der Hauptversammlung, die institutionelle Investoren für unterschiedliche Kritikpunkte nutzen, die teilweise thematisch nicht mit dem Kernziel der Abstimmung zum Vergütungsbericht vereinbar sind.

Zu diesen Ergebnissen kommt die hkp/// group Analyse Vorstandsvergütung DAX 2021. Sie stützt sich auf die relevanten öffentlichen Angaben aller im Börsen-Index DAX40 notierten Unternehmen für das zurückliegende Geschäftsjahr. Angesichts der mangelnden unternehmensweiten Vergleichbarkeit der Vergütungsinformationen nach ARUG II und der Interpretationsalternativen durch Wirtschaftsprüfer verzichtet die Analyse in diesem Jahr erstmals auf den Ausweis einer Rangreihe der CEO-Vergütungen.

„Bei deutlich gestiegener unternehmensindividueller Transparenz hat im Ergebnis der gesetzlichen Neuregelungen die Vergleichbarkeit sowohl national als auch international einen deutlichen Rückschritt erfahren. Es wurde der deutsche und zugleich weltweit führende Standard bei Transparenz und Vergleichbarkeit von Top-Management-Vergütung zerschlagen. Die Scherben müssen die Unternehmen jetzt zusammenkehren“, erklärt hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch. Und Regine Siepmann, Partnerin und Leiterin des Geschäftsbereichs Board Services bei hkp/// group ergänzt: „Es ist ein Chaos mit Ansage! Die rechtlichen Vorgaben und die Interpretation der Wirtschaftsprüfer gehen in Teilen an der Anforderung der Investoren vorbei und haben alle Vorgaben die unternehmensübergreifend waren vom Tisch gewischt.“

Vorstandsvergütung: Mehr Tabellen, Grafiken und Texte – Weniger Klarheit und Vergleichbarkeit 

Im Unterschied zu den Vorjahren müssen Unternehmen für das Geschäftsjahr 2021 ihre Ausführungen zur Vergütung des Vorstands nicht mehr mit dem Geschäftsbericht, sondern spätestens im Rahmen der Einladung zur Hauptversammlung veröffentlichen. Neben der generellen zeitlichen Verzögerung und unterschiedlichen Veröffentlichungsdaten wird die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit vor allem aber durch die Vielzahl der bereitgestellten Informationen erschwert.

So zeichnen sich die aktuellen Vergütungsberichte mehr denn je durch eine Vielzahl von Tabellen und Grafiken sowie Textinformationen aus. Im Rahmen der damit grundsätzlich verbesserten Darstellung erschwert allerdings die hohe Anzahl an unterschiedlichsten Tabellen ein Auffinden der relevanten Informationen. Hintergrund für den sprunghaften Anstieg tabellarischer Darstellungen sind die neuen gesetzlichen Anforderungen sowie die darauf basierenden Interpretationsalternativen durch Wirtschaftsprüfer. Diese hatten zu den durch ARUG II neu eingeführten Begrifflichkeiten von gewährter und geschuldeter Vergütung zwei unterschiedliche Auslegungsvarianten publiziert, wobei eine den Erwartungen von Investoren entspricht. Im Ergebnis haben viele Unternehmen neben der Bereitstellung der neuen Angaben an den herkömmlichen Formen des Vergütungsausweises festgehalten und freiwillige Zusatzangaben zur vertraglichen Zielvergütung wie auch zum tatsächlichen Vergütungszufluss für das Geschäftsjahr getätigt – aber nicht in einem standardisierten Format. 

Die hkp/// group Analyse kommt daher zu dem Schluss, dass gerade die Variantenvielfalt in der neuen Vergütungspublizität die unternehmensübergreifende Vergleichbarkeit von Vergütungsinformationen in Deutschland dramatisch erschwert. „Und eine kurzfristige Lösung ist nicht in Sicht“, resümiert hkp/// group Partnerin Regine Siepmann: „Wir warten seit Jahren schon auf die als tragfähige Alternative gepriesenen EU-Mustertabellen, deren nächste Fassung für Ende 2022 avisiert ist. Angesichts der Qualität der vorangegangenen Ausarbeitungen bleibt unsere Skepsis diesbezüglich aber groß“, so die Corporate Governance-Expertin.

Hauptversammlungsabstimmung kanalisiert Kritikpunkte der Investoren – teils auch sachfremde

Im Rahmen von ARUG II hat der Gesetzgeber die jährliche Abstimmung über den Vergütungsbericht durch die Hauptversammlung vorgesehen. Kernziel ist neben der Erhöhung der Vergütungstransparenz vor allem die Überprüfung der Vergütungspraxis mit dem bereits abgestimmten Vergütungssystem, wobei angesichts der Qualität der Corporate Governance kaum Abweichungen zu erwarten sein sollten. 

Umso überraschender identifiziert die hkp/// group Analyse zum Teil signifikante Gegenstimmen von Investoren zum Vergütungsbericht. Zu den auffälligsten Beispielen zählen dabei Bayer mit einer Zustimmung von nur 24%, gefolgt von Continental mit rund 68% und Beiersdorf mit rund 73%. Damit sehen sich bislang insgesamt drei Unternehmen (Stand: 30.4.2022) mit der maßgeblichen Zustimmungsquote von weniger als 80% der Eigentümer zum Vergütungsbericht konfrontiert – und das, obwohl das zugrundeliegende Vergütungssystem bereits im Vorjahr durch Investoren gutgeheißen wurde.

„Vergütung ist ein mächtiger Hebel in den Händen von Investoren. Es war daher absehbar, dass mit der Institutionalisierung der Abstimmung zum Vergütungsbericht dieses Votum als Instrument zur Durchsetzung auch anderer Themen genutzt wird“, zeigt sich hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch überzeugt. 

Über die hkp/// group

Die hkp/// group ist eine partnergeführte, internationale Unternehmensberatung. Als transformations-erfahrene Berater sind wir anerkannter Innovationsführer in HR und beraten große und mittlere international tätige Unternehmen bis hin zu Start-ups, mit denen wir passgenaue und praxistaugliche Lösungen erarbeiten. Die hkp/// group Partner verfügen über langjährige und internationale Beratungs- und Unternehmenserfahrung. Sie sind im Markt anerkannte Experten für Executive Compensation, Board Services, Performance & Talent Management, HR Strategy & Transformation sowie HR & Compensation Benchmarking. Unsere Partner werden von Aufsichts- und Verwaltungsräten, Vorständen und Geschäftsleitungen sowie HR-Managern und -Spezialisten als kompetente Ansprechpartner geschätzt. 

Mit über 700.000 Vergütungsdaten aus mehr als 60 Ländern und allen Branchen zählt die hkp/// group zu den führenden Anbietern von Vergütungsvergleichen. Allein im Bereich Geschäftsleitungsvergütung bieten wir Zugriff auf Vergütungsdaten von 20.000 Personen in über 3.000 europäischen Unternehmen (boardpay.com).

Kontakt Thomas Müller, Mobil:    +49 176 100 88 237, E-Mail:thomas.mueller@hkp.com 
 

* Photo by Hans-Peter Gauster on Unsplash
Autor Regine Siepmann

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