Neben der Ausgestaltung von Vergütungen in Banken zielen Regulatoren auf eine verbesserte Vergütungs-Governance sowie auf eine erhöhte Transparenz der Vergütungssysteme nach innen und außen. Hierzu dienen differenzierte Offenlegungsvorschriften, die eine jährliche Veröffentlichung zu den wesentlichen Vergütungsaspekten vorschreiben.
 
In Deutschland sieht die Institutsvergütungsverordnung aktuell folgende Offenlegungsinhalte für die Vergütungsberichte vor:
  • Governance (Entscheidungsprozesse, Vergütungskontrollausschuss, Vergütungsbeauftragter)
  • Angaben zu der durchgeführten Risikoanalyse
  • Zusammenhang von Erfolgsbeiträgen und Vergütungshöhe
  • Vergütungsstrategie und Zusammenhänge mit Geschäfts- und Risikostrategie
  • Erweiterte qualitative Angaben hinsichtlich der Ausgestaltung (Altersversorgungen, Ausgleichs- / Abfindungszahlungen, Garantieboni, etc.)
  • Zusätzlich für CRR-Institute: Erweiterte quantitative Angaben zu aufgeschobenen variablen Vergütungen; Nicht-CRR-Institute müssen nur wenige quantitative Angaben machen
 
Die Experten der hkp///group erarbeiten in Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen auf Unternehmensseite Vergütungsberichte auf Basis der unternehmensindividuellen Vergütungssysteme und unter Berücksichtigung der regulatorisch geforderten Inhaltsbreite und -tiefe.
Autor Isabel Jahn

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