• Vergütungen der Vorstandsvorsitzenden in Österreichs Top-Firmen sind im Geschäftsjahr 2018 um rund 16% gestiegen – Unternehmensgewinne sanken
  • Europäische Aktionärsrechterichtlinie erzwingt ab 2020 fundamentale Veränderungen bei Entscheidungen und Ausweis zur Vorstandsvergütung

hkp/// group Analyse „Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung ATX 2018“

Frankfurt am Main, 25. April 2019. Die Vergütungen der Vorstandsvorsitzenden der größten börsennotierten Unternehmen Österreichs (ATX-Unternehmen) sind im Geschäftsjahr 2018 durchschnittlich um rund 16% auf rund 2,1 Mio. Euro gestiegen. Die Entwicklung stützt sich vor allem auf höhere Festvergütungen, die durchschnittlich um rund 23% gestiegen sind. Bei den variablen, erfolgsbezogenen Bezügen ist ein Anstieg von durchschnittlich 6% zu verzeichnen.

Die höheren Bezüge stehen im Kontrast zu den Entwicklungen bei den Unternehmensergebnissen. So verzeichnen die ATX-Unternehmen für das Geschäftsjahr 2018 einen Rückgang des Net Income (Gewinn nach Steuern) in Höhe von rund -17% im Median. Im Vorjahr war noch ein deutlicher Gewinnsprung von rund 63% zu verzeichnen, bei gleichzeitig um rund 15% gestiegenen Vergütungen für die ATX-Vorstandsvorsitzenden.

Zu diesem Ergebnis kommt die jetzt vorgelegte Analyse „Geschäftsberichtsauswertung Vorstandsvergütung ATX 2018“ der Unternehmensberatung hkp/// group. Die Vergütungsexperten untersuchen seit 2013 die Direktvergütungen (fixe plus variable Vergütung ohne Altersversorgung) der ganzjährig im Amt befindlichen Vorstandsvorsitzenden. Der aktuelle Datensatz für das Geschäftsjahr 2018 schließt nach dieser Definition die Unternehmenslenker von 19 ATX-Unternehmen ein.

„Wir sehen im Geschäftsjahr 2018 wieder eine heterogenere Entwicklung bei den ATX-Vergütungen“, erklärt Studienautorin und hkp/// group Managerin Jennifer Schulz. „Zwei Index-Neulinge, eine neue Vergütungsspitze, unterschiedliche Entwicklungen bei den Unternehmensgewinnen sowie viele Sonderboni sind Beleg für viel Bewegung. Konstant geblieben sind dagegen die Defizite im Ausweis von kurz- und langfristigen variablen Bezügen sowie von Altersversorgung und Nebenleistungen, die nach wie vor eine Analyse nach internationalen Standards erschweren“.

hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch blickt voraus: „Die Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie zwingt die Vorstandsvergütung in Österreich in puncto Gestaltung, Transparenz und Kommunikation in eine Zeitenwende. Vorstandsvergütung wird ab kommendem Jahr zu einem verpflichtenden Thema für alle börsennotierten Unternehmen auf jeder Hauptversammlung. Nach heutigen Vergütungsberichten würde der Großteil der Unternehmen schon wegen ungenügender Darstellung im Vergütungsbericht durchfallen. Unternehmen sollten dringend handeln.“

Ergebnisse im Detail

Die für das Geschäftsjahr 2018 ermittelte durchschnittliche Vergütung eines Vorstandsvorsitzenden in ATX-Unternehmen in Höhe von rund 2,1 Mio. Euro verfehlt nur knapp den bisherigen höchsten Vergleichswert aus dem Geschäftsjahr 2015 (2,2 Mio. Euro).

Insgesamt zwei ATX-Vorstandsvorsitzende beziehen eine Direktvergütung von jeweils über vier Millionen Euro und bilden damit die Vergütungsspitze: OMV mit 4,47 Mio. Euro und BAWAG mit 4,5 Mio. Euro. Das Ende der Vergütungsrangreihe im ATX wird durch die Index-Neulinge DO&CO (734.000 Euro) und FACC (387.000 Euro) besetzt. Damit beträgt die Spannweite der höchsten und geringsten Direktvergütung eines ganzjährig amtierenden Vorstandsvorsitzenden im ATX mehr als das Elffache (Faktor 11,5). CA Immo sowie Immofinanz rücken dank Sonderboni in substanzieller Höhe unter die Top-10 Unternehmen im Vergleich.

Top 3 Vergütungen Vorstandsvorsitzende ATX 2018

Direktvergütung

OMV

4,47 Mio. Euro

BAWAG Gruppe

4,45 Mio. Euro

Voestalpine

  3,76 Mio. Euro

Geringste 3 Vergütungen Vorstandsvorsitzende ATX 2018

 

S Immo

785.000 Euro

DO&CO

734.000 Euro

FACC

  387.000 Euro

Abb. 1: Höchste und geringste Direktvergütungen eines Vorstandsvorsitzenden im ATX im Geschäftsjahr 2018 (nur ganzjährig im Amt befindliche Vorstandsvorsitzende)

 

Im internationalen Vergleich liegt das Vergütungsniveau der ATX-Unternehmen nach vorläufigem Stand mit einem Faktor von rund 3 deutlich unterhalb der führenden börsennotierten Unternehmen Europas (STOXX-Unternehmen). Im Vergleich mit den bei Umsatz, Mitarbeiterzahlen und Marktkapitalisierung eher vergleichbaren Unternehmen des deutschen MDAX sehen sich die ATX-Unternehmen mit einem Abstand von rund 18% in der Vergütung moderat positioniert.

Index

Direktvergütung

ATX-Unternehmen

2,13 Mio. Euro

MDAX- Unternehmen (Deutschland)

2,51 Mio. Euro

STOXX-Unternehmen (STOXX Europe 50, Euro STOXX 50)

6,47 Mio. Euro

Abb. 2: Direktvergütungen der Vorstandsvorsitzenden in ATX-Unternehmen im Geschäftsjahr 2018 im internationalen Vergleich (nur ganzjährig im Amt befindliche Vorstandsvorsitzende)

 

Vergütungstransparenz: Abgesehen von wenigen Leuchttürmen viel Dunkel

Wie schon in den vorhergehenden Geschäftsjahren weisen alle ATX-Unternehmen die Vorstandsvergütung individuell aus. Internationalen Standards werden dabei allerdings nur wenige Unternehmen gerecht, darunter OMV, Wienerberger und Telekom Austria.

Aktuell legen nur sechs der betrachteten 19 ATX-Unternehmen die variable Vergütung ihrer Vorstände getrennt nach einjährigen und mehrjährigen Elementen offen. Vielfach ist das Bezugsjahr der variablen Vergütung nicht klar oder es werden die Auszahlungswerte für das Vorjahr und nicht für das aktuelle Geschäftsjahr ausgewiesen. Die Altersversorgung sowie Nebenleistungen werden häufig nicht oder nur unvollständig veröffentlicht. Lediglich neun Unternehmen geben Beitragshöhen bei der Altersversorgung an.

Laut Studie wird diese Ausweispraxis zwar den Anforderungen des österreichischen Corporate Governance Kodex gerecht, entspricht aber nicht zeitgemäßen internationalen Marktstandards. hkp/// group Studienautorin Jennifer Schulz verweist darauf, dass große Investoren und Stimmrechtsberater international zuletzt sehr deutlich die Verankerung der Pay for Performance-Mechanik in Vergütungssystemen und diesbezüglich Klarheit und Transparenz in den Vergütungsberichten gefordert und diese Forderungen auf Hauptversammlungen auch durchgesetzt haben. „Unternehmen sollten diese Signale ernst nehmen und entsprechende Änderungen mit Blick auf die Umsetzung der europäischen Aktionärsrechterichtlinie jetzt angehen“, ergänzt die Vergütungsexpertin.


Europäische Aktionärsrechterichtlinie: Zeitenwende für die Vorstandsvergütung

Bis Juni 2019 müssen EU-Mitgliedsstaaten die zweite europäische Aktionärsrechterichtlinie in nationales Recht umsetzen. In Österreich wird dies durch das Aktienrechts-Änderungsgesetz (AktRÄG 2019) sichergestellt. Die Neuerungen haben weitreichende Konsequenzen für die Corporate Governance und Vorstandsvergütung. So wird die Hauptversammlung börsennotierter Unternehmen stärker denn je in Entscheidungen zur Vorstandsvergütung einbezogen. Konkret stimmen Aktionäre zukünftig jedes Jahr zum Vergütungsbericht ab. Außerdem muss die Hauptversammlung mindestens alle vier Jahre ein Votum zum Vergütungssystem für den Vorstand abgeben (Say on Pay) – erstmals auf der Hauptversammlung 2020.

Damit wird die Vorstandsvergütung von einem Randthema zu einem fixen Tagungsordnungspunkt auf den Hauptversammlungen börsennotierter Unternehmen in Österreich. Allerdings verspricht auch das AktRÄG2019 nach aktuellem Stand keine wirkliche Verbesserung der Transparenzfrage. So fehlen konkrete Vorgaben zur Art und Weise des Ausweises. Gleichzeitig werden neue Begriffe („gewährte“ und „geschuldete“ Vergütung) eingeführt, aber nicht definiert bzw. es wird auf ausstehende Transparenzbestimmungen durch die EU verwiesen. Letztere sind aber nach Auffassung der hkp/// group Experten vollkommen unverbindlich und in der derzeitigen Entwurfsfassung handwerklich und inhaltlich mangelhaft.

„Der österreichische Gesetzgeber verpasst die Chance, auf nationaler Ebene zielführende Vorgaben für den Vergütungsausweis börsennotierter Gesellschaften zu definieren“, bedauert hkp/// group Managing Partner Michael H. Kramarsch. „Auf Basis der aktuell vorgesehenen Neuregelungen sind für die Unternehmen bereits beim ersten Say-on-Pay in 2020 Schwierigkeiten zu erwarten“ so der Corporate Governance Experte. Er empfiehlt Unternehmen, sich an der internationalen Best Practice des Vergütungsausweises zu orientieren und sich rechtzeitig auf die kommende Hauptversammlungssaison mit allen Neuerungen in puncto Gestaltung, Darstellung und Kommunikation zur Vorstandsvergütung vorzubereiten.

 

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Thomas Müller
Leiter Marketing & Communication International
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Autor Thomas Müller

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