Einladung

Die Abstimmung zum Vergütungsbericht ist fester Bestandteil der Hauptversammlungen der deutschen börsennotierten Gesellschaften.

So steht nach Inkrafttreten des Umsetzungsgesetzes der Zweiten Europäischen Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) in 2021 nun in 2025 bereits die vierte verpflichtende Abstimmung zum Vergütungsbericht an.

Seitdem hat sich in der Vergütungsberichterstattung viel getan. So haben die Unternehmen ihre Berichterstattung transparenter gestaltet, aber auch Investoren und Stimmrechtsberater haben weiter steigende Anforderungen an die Detailtiefe und werfen einen kritischen Blick auf die Entscheidungen des Aufsichtsrats in der Anwendung des Vergütungssystems.

Hinzu kommen mit dem Vergütungsbericht 2024 erstmals die Berichtspflichten nach ESRS, die auch das Thema Vorstandsvergütung umfassen.

Wir werfen einen Blick auf:

  • Trends in der transparenten und adressatengerechten Darstellung der Vorstandsvergütung
  • Best Practice zum Vergütungsausweis für Vorstands und Aufsichtsrat
  • Erweiterte Anforderungen von Investoren und Stimmrechtsberatern
  • Aspekte der Berichterstattung nach ESRS im Vergütungsbericht
  • Harmonisierung der unterschiedlichen Berichte und Angaben

Ihre Referentinnen:

  • Nina Grochowitzki, Partner hkp///group
  • Dr. Pia Lünstroth, Partner hkp///group 

Datum: 26. November 2024, 12:00 - 13:00 Uhr 

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