Wer in den letzten Jahren an Aktionärsversammlungen einer börsennotierten Gesellschaft teilgenommen hat, kennt die Dynamik und verstärkten Fragen der Aktionäre zu Personal- und insbesondere Vergütungsthemen. Zunehmend weisen Gesetzgeber und Regulatoren den Aktionären wichtige Entscheidungen bei Vergütungsfragen zu, so zum Beispiel über konsultative oder sogar bindende Say-on-Pay-Voten, Bonusbeschlüsse bei Banken oder laut Verordnung gegen übermäßige Vergütungen bei börsennotierten Aktiengesellschaften (VegüV) bei Schweizer Gesellschaften.

Auch in Gremiensitzungen stehen immer häufiger detaillierte und komplexe Vergütungsthemen auf der Tagesordnung. Dabei geht es sowohl um grundlegende Fragen der regelmäßigen Überprüfung von Ausgestaltung, Struktur und Höhe der Vergütung als auch um deren Kompatibilität mit der Entlohnung von Führungskräften im Unternehmen im globalen Kontext.

Neben der horizontalen und vertikalen Angemessenheit von Vergütung interessieren sich Aufsichts- und Verwaltungsräte für regulatorische Entwicklungen, für die Übereinstimmung der Anreizwirkung mit der Unternehmensstrategie und für Empfehlungen zur Verbesserung der Incentivewirkung.

Die Experten der hkp/// group begleiten Unternehmen durch Mitwirkung in den Back Offices der Aktionärsversammlungen und die Vorbereitung von potenziellen Fragen/Antworten – sowie durch die Beratung des des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrats und des meist vorgeschalteten Personal-, Vergütungs- oder Präsidialausschusses. Die hkp/// group ergänzt damit die in den Unternehmen vorhandene Expertise der Rechts- und Personalbereiche.
Die hkp/// group erbringt keine erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen. Soweit im Rahmen unserer Tätigkeit Bedarf an erlaubnispflichtigen Rechtsdienstleistungen besteht, empfehlen wir die Mandatierung eines zugelassenen und entsprechend qualifizierten externen Rechtsanwalts, den wir nach Ihren Vorgaben ebenso in die Abstimmungsprozesse einbinden, wie Ihren Syndikus.
 

Autor Nina Grochowitzki

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